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Markus Bertan

Outsourcing zurück – Lösung | Markus Bertan

Markus Bertan zu Zahlungsunfähigkeit: Outsourcing zurück. Erfahrung aus der Mandatspraxis. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Die Ausgangslage

Outsourcing zurück – Diese Formulierung lese ich fast wöchentlich in E-Mails – oft Freitagnachmittag, wenn die Woche keine Lösung gebracht hat. Wenn Mandanten mit „Outsourcing zurück“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein 13-Wochen-Liquiditätsplan, den auch die Bank liest.

So sehe ich das

Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Was ich konkret tun würde

  1. Wenn ein Erwerber im Raum steht, prüfen wir zuerst die Substanz, nicht die Eile.
  2. Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich.
  3. Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben.
  4. Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt.

Parallel klären wir, ob Zahlungsunfähigkeit, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Wo es hakt

Der gefährlichste Moment ist „noch schnell eine Zahlung“. Danach wird es für den GF persönlich.

Davon rate ich ab

Zu lange warten, bis die Bank kündigt. Zu früh unterschreiben, weil ein „Interessent“ droht abzuspringen. Beides habe ich nachbearbeitet.

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Wer die Zahlen schickt, bekommt von mir eine erste Richtung – meist am nächsten Werktag.

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