Banklinie gekappt – was jetzt. In der Beratung zählt nicht die Theorie, sondern ob Ihre GmbH in vier Wochen noch handlungsfähig ist.
Was ich in der Beratung sehe
Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei banklinie gekappt – was jetzt entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Zahlungsunfähigkeit – worauf es ankommt
Zahlungsunfähigkeit ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Reihenfolge, die ich einhalte
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
- Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
- Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften
Klassische Fehltritte
Typisch bei Banklinie gekappt – was jetzt: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.
Wer die nächsten 14 Tage sauber dokumentiert, gewinnt Verhandlungsspielraum zurück.