Branche: Bau (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 14 · Umsatz: ca. 2.490.000 € · Verbindlichkeiten: 830.000 €
So begann der Fall
Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung. Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag – der Geschäftsführer klang müde, nicht panisch.
14 Köpfe, 2.490.000 € Umsatz, 830.000 € Verbindlichkeiten – die Bau-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Liquiditätsplan, Debitoren bei 128.000 € über 90 Tage.
Chronologie (14 Wochen)
Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Liquiditätsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 265.600 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Ergebnis
Am Ende: Zahlungsunfähigkeit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
- Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
- Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind
Haftung im Blick
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.