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Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit Praxisfall Beratung | Markus Bertan

Praxisfall Beratung: 330.000 € Verbindlichkeiten, 18 Wochen. Aus Mandaten der letzten Jahre – Zahlungsunfähigkeit. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine…

Branche: Beratung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 64 · Umsatz: ca. 990.000 € · Verbindlichkeiten: 330.000 €

So begann der Fall

Die Hausbank hatte die Linie gekürzt; der GF wusste es seit zehn Tagen, die Gesellschafter erst seit gestern. Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung.

Die Beratung-GmbH hatte 64 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 990.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 168.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu die Entscheidung.

Chronologie (18 Wochen)

Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Liquiditätsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 74 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 112.200 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.

Ergebnis

Nach 18 Wochen lag ein handfester Pfad zu Zahlungsunfähigkeit vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten

Typische Umwege: Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger.

Was GF und Gesellschafter riskieren

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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