Ich schreibe das nicht als Lehrbuch, sondern aus Mandaten, die in den letzten zwölf Monaten ähnlich anklangen. Insolvenzantrag vs. Verkauf – Schwerpunkt Zahlungsunfähigkeit.
Was ich in der Beratung sehe
Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Bei insolvenzantrag vs. verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Zahlungsunfähigkeit – worauf es ankommt
Wer Zahlungsunfähigkeit will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Reihenfolge, die ich einhalte
Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert.
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
Klassische Fehltritte
Bei Insolvenzantrag vs. Verkauf sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:
- LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt
- Weiterzahlen ohne Prioritätenliste
- Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung
Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen: Erst Struktur, dann Unterschrift.