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Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit: Insolvenzantrag vs. Verkauf | Markus Bertan

Markus Bertan zu Zahlungsunfähigkeit: Insolvenzantrag vs. Verkauf. Erfahrung aus der Mandatspraxis. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Ich schreibe das nicht als Lehrbuch, sondern aus Mandaten, die in den letzten zwölf Monaten ähnlich anklangen. Insolvenzantrag vs. Verkauf – Schwerpunkt Zahlungsunfähigkeit.

Was ich in der Beratung sehe

Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.

Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Bei insolvenzantrag vs. verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Zahlungsunfähigkeit – worauf es ankommt

Wer Zahlungsunfähigkeit will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Reihenfolge, die ich einhalte

Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert.

  • Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
  • Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum

Klassische Fehltritte

Bei Insolvenzantrag vs. Verkauf sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:

  • LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt
  • Weiterzahlen ohne Prioritätenliste
  • Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung

Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen: Erst Struktur, dann Unterschrift.

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Wer die Zahlen schickt, bekommt von mir eine erste Richtung – meist am nächsten Werktag.

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Keine Rechtsberatung in diesem Sinne – Struktur, Zahlen, Reihenfolge. Juristisch begleiten Partnerkanzleien.