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Zahlungsunfähigkeit: Banklinie gekappt – was jetzt | Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit: Banklinie gekappt – was jetzt (Ohne Rechtsberatung – mit Klarheit). Keine Rechtsberatung.

Banklinie gekappt – was jetzt. In der Beratung zählt nicht die Theorie, sondern ob Ihre GmbH in vier Wochen noch handlungsfähig ist.

Aus der Praxis

Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.

Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei banklinie gekappt – was jetzt entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Meine Einordnung zu Zahlungsunfähigkeit

Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Mein Vorgehen

Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption.

Was ich nicht tun würde

Typisch bei Banklinie gekappt – was jetzt: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.

Wer die nächsten 14 Tage sauber dokumentiert, gewinnt Verhandlungsspielraum zurück.

Das passt dazu

Praxisfall: Zahlungsunfähigkeit – Chemie-Zulieferun… · FAQ: Zahlungsunfähigkeit – Betriebsprüfung · Zahlungsunfähigkeit: Vertraulichkeit und NDA

Sie erreichen mich direkt – nicht über ein Ticket-System.

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