Banklinie gekappt – was jetzt. In der Beratung zählt nicht die Theorie, sondern ob Ihre GmbH in vier Wochen noch handlungsfähig ist.
Aus der Praxis
Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei banklinie gekappt – was jetzt entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Zahlungsunfähigkeit
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption.
Was ich nicht tun würde
Typisch bei Banklinie gekappt – was jetzt: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.
Wer die nächsten 14 Tage sauber dokumentiert, gewinnt Verhandlungsspielraum zurück.