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Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit Praxisfall Handwerk | Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit: Praxisfall Handwerk: 505.000 € Verbindlichkeiten, 20 Wochen (Was ich in ähnlichen Fällen sehe).

Branche: Handwerk (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 58 · Umsatz: ca. 1.212.000 € · Verbindlichkeiten: 505.000 €

Der Auslöser

Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln.

58 Köpfe, 1.212.000 € Umsatz, 505.000 € Verbindlichkeiten – die Handwerk-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Wochenplan, Debitoren bei 152.000 € über 90 Tage.

Der Ablauf – 20 Wochen

Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen Wochenplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 181.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.

Was am Ende stand

Am Ende: Zahlungsunfähigkeit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
  • Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
  • Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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