Branche: Event (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 8 · Umsatz: ca. 2.712.000 € · Verbindlichkeiten: 1.130.000 €
Der Auslöser
Die Hausbank hatte die Linie gekürzt; der GF wusste es seit zehn Tagen, die Gesellschafter erst seit gestern. Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens.
Die Event-GmbH hatte 8 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 2.712.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 162.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu der Pfad.
Der Ablauf – 12 Wochen
Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen Wochenplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 74 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 384.200 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Was am Ende stand
Nach 12 Wochen lag ein handfester Pfad zu Zahlungsunfähigkeit vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen
Typische Umwege: Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger.
Was GF und Gesellschafter riskieren
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.