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Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit Praxisfall Gastronomie | Markus Bertan

Praxisfall Gastronomie: 305.000 € Verbindlichkeiten, 16 Wochen | Zahlungsunfähigkeit | Markus Bertan Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 8 · Umsatz: ca. 732.000 € · Verbindlichkeiten: 305.000 €

Der Auslöser

Der GF schilderte die Lage nüchtern – der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Negative Wochenliquidität ab Monat 2 im Wochenplan. 202.000 € Forderungen, die in 90 Tagen nicht reinkommen. Zahlungen nach Priorität „Bauchgefühl“ statt Protokoll. Kein dokumentierter Beschluss zum weiteren Vorgehen.

Der Ablauf – 16 Wochen

Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen Wochenplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 78 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 103.700 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.

Was am Ende stand

16 Wochen später hatte der GF eine Entscheidungsvorlage, die auch die Gesellschafter unterschreiben konnten. Zahlungsunfähigkeit war realistisch – weil die Zahlen stimmten.

Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen

Was ich anders machen würde: Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger.

Was GF und Gesellschafter riskieren

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

Vertiefung in der Nähe

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Wenn Sie wissen wollen, ob das bei Ihrer GmbH so aussieht: kurz anrufen oder Termin buchen.

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