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Unterbeteiligung – Lösung | Markus Bertan

Geschäftsführer zurücktreten: Unterbeteiligung (Konkrete Einordnung für Geschäftsführer). Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Was dahintersteckt

Unterbeteiligung – Hinter dem Satz steckt selten nur ein technisches Problem. Meist sind Liquidität, Haftung und Familiendynamik vermischt. Hinter „Unterbeteiligung“ steckt manchmal ein Streit, den niemand ausspricht.

Einordnung

Bei gf ruecktritt geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Mein Vorgehen

Zuerst stoppe ich das intuitive Weiterzahlen und schreibe auf, wer wann warum Geld bekommen hat. Danach: Wenn ein Erwerber im Raum steht, prüfen wir zuerst die Substanz, nicht die Eile..

Parallel klären wir, ob zurücktreten, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Haftungsfallen

Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.

Typische Fehlreaktionen

Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.

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Lieber ein klares Nein als monatelanges Hoffen. Deshalb antworte ich zeitnah.

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