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Geschäftsführer zurücktreten Praxisfall Maschinenbau | Markus Bertan

Praxisfall Maschinenbau: 480.000 € Verbindlichkeiten, 11 Wochen – Ohne Rechtsberatung – mit Klarheit, aus der Beratungspraxis zu Geschäftsführer…

Branche: Maschinenbau (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 35 · Umsatz: ca. 1.488.000 € · Verbindlichkeiten: 480.000 €

Einstieg in den Fall

Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“. Nach einem Streit in der Gesellschafterrunde ging der GF allein ans Telefon. Das ist häufiger, als man denkt.

35 Köpfe, 1.488.000 € Umsatz, 480.000 € Verbindlichkeiten – die Maschinenbau-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein kurzfristiger Zahlungsplan, Debitoren bei 179.000 € über 90 Tage.

Verlauf über 11 Wochen

Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: kurzfristiger Zahlungsplan und Matrix – 73 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 177.600 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Bei gf ruecktritt geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Wo wir landeten

Am Ende: Geschäftsführer zurücktreten als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss
  • Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
  • Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt

Haftung – kurz eingeordnet

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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