Die Ausgangslage
Zins-Swap – Das ist kein theoretischer Fall. In den letzten Jahren habe ich ähnliche Lagen mit unterschiedlichen Enden begleitet. Wenn Mandanten mit „Zins-Swap“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein 13-Wochen-Liquiditätsplan, den auch die Bank liest.
So sehe ich das
Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.
Was ich konkret tun würde
Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich. Danach: Wenn ein Erwerber im Raum steht, prüfen wir zuerst die Substanz, nicht die Eile. Danach: Zuerst stoppe ich das intuitive Weiterzahlen und schreibe auf, wer wann warum Geld bekommen hat. Danach: Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung..
Parallel klären wir, ob Zahlungsunfähigkeit, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.
Wo es hakt
Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.
Davon rate ich ab
Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.