Worum es geht
Wettbewerbsverbot Nach-Verkauf – Ich nehme die Frage ernst – auch wenn sie in der Beratungspraxis schon hundertfach vorkam. Jede GmbH hat andere Zahlen. „Wettbewerbsverbot Nach-Verkauf“ ist oft das Symptom; die Ursache liegt in Zahlen, die niemand aktualisiert hat.
Was ich daraus mache
Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.
Was ich an Ihrer Stelle tun würde
- Dann baue ich mit dem GF einen Liquiditätsplan, den auch der Steuerberater nicht wegwischt.
- Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben.
- Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt.
- Wenn ein Erwerber im Raum steht, prüfen wir zuerst die Substanz, nicht die Eile.
Parallel klären wir, ob das Thema, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.
Risiken
Der gefährlichste Moment ist „noch schnell eine Zahlung“. Danach wird es für den GF persönlich.
Lieber nicht
Zu lange warten, bis die Bank kündigt. Zu früh unterschreiben, weil ein „Interessent“ droht abzuspringen. Beides habe ich nachbearbeitet.