Insolvenz vermeiden: Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH. Kontext: fristen und haftung für geschäftsführer.
Was mir in Mandaten auffällt
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei insolvenz vermeiden geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei fristen und haftung für geschäftsführer entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Wie ich Insolvenz vermeiden sehe
Insolvenz vermeiden scheitert selten am Markt. Es scheitert an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Schritte in der Praxis
Zuerst erwerber- oder sanierungspfad mit einem klaren datum. Dann gesellschafterrunde mit schriftlicher entscheidungsoption. Den Rest packe ich in ein einseitiges Protokoll für die Gesellschafter.
Dinge, die ich ausgebügelt habe
Drei Fehler bei Fristen und Haftung für Geschäftsführer: Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt. Weiterzahlen ohne Prioritätenliste.
Und ja: Ein zweites Meinungsbild lohnt sich fast immer, bevor Sie irreversibel handeln.