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Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Bremen? | Markus Bertan

Überschuldung: Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Bremen (Konkrete Einordnung für Geschäftsführer). Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Die Ausgangslage

Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Bremen?

Meine Antwort

Ich bekomme diese Frage oft Freitagnachmittags. Zu „Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Bremen“ sage ich regelmäßig: Erst Lagebild, dann Unterschrift. Die meisten Schäden entstehen umgekehrt.

Mein erster Blick geht auf die SuSa und wer unterschreiben darf. Ohne das ist jede Empfehlung zu Überschuldung nur Raten.

Wenn Sie die Zahlen haben: schicken Sie sie. Wenn nicht: Termin, dann bauen wir sie in zwei Wochen auf.

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Ich lese mir Ihre Lage durch und sage Ihnen offen, was Sinn macht und was nicht.

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