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Was tun bei: Teaser Exposé? | Markus Bertan

Was tun bei: Teaser Exposé. Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – Überschuldung. Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Die Ausgangslage

Was tun bei: Teaser Exposé?

Meine Antwort

Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Zu „Was tun bei: Teaser Exposé“ sage ich regelmäßig: Erst Lagebild, dann Unterschrift. Die meisten Schäden entstehen umgekehrt.

Der GF hatte 480.000 € Verbindlichkeiten auf dem Tisch – nicht dramatisch formuliert, aber ohne Plan nicht beherrschbar. Genau da setze ich an: Lagebild, Prioritäten, dann Entscheidung.

Vertiefung: Überschuldung.

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