Frage
Was tun bei: Verlustausgleich verboten?
So sehe ich das
„Was tun bei: Verlustausgleich verboten“ klingt nach Ja-Nein. In der Praxis ist es eine Reihenfolge-Frage: Zahlen, Fristen, Protokolle.
In einem Bau-Fall mit ähnlicher Frage haben wir 7 Wochen gebraucht, bis alle Beteiligten dieselbe Zahl sahen. Das war der Wendepunkt – nicht der Notartermin.
Ob das bei Ihnen so ist, klären wir im Erstgespräch. Insolvenzpflicht prüfen wir parallel, falls nötig.