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Was tun bei: Verlustausgleich verboten? | Markus Bertan

Was tun bei: Verlustausgleich verboten. Praxis statt Theorie – StaRUG-Sanierung. Keine Rechtsberatung.

Frage

Was tun bei: Verlustausgleich verboten?

So sehe ich das

„Was tun bei: Verlustausgleich verboten“ klingt nach Ja-Nein. In der Praxis ist es eine Reihenfolge-Frage: Zahlen, Fristen, Protokolle.

In einem Bau-Fall mit ähnlicher Frage haben wir 7 Wochen gebraucht, bis alle Beteiligten dieselbe Zahl sahen. Das war der Wendepunkt – nicht der Notartermin.

Ob das bei Ihnen so ist, klären wir im Erstgespräch. Insolvenzpflicht prüfen wir parallel, falls nötig.

Das passt dazu

Praxisfall: StaRUG-Sanierung – Chemie-Zulieferung, … · StaRUG-Sanierung: Gesellschafterbeschlüsse richtig … · Kann ich eine GmbH übertragen vor Insolvenz?

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