Gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren. Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH.
Was GFs unterschätzen
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
StaRUG-Sanierung ohne Schönfärberei
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
So würde ich vorgehen
Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften. Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei. SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen. Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke.
Umwege, die teuer werden
Typisch bei Gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.