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Was tun bei: Convertible Note? | Markus Bertan

Was tun bei: Convertible Note. Wirtschaftlich strukturiert – Überschuldung. Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Was gefragt wurde

Was tun bei: Convertible Note?

Was ich antworte

Zu „Was tun bei: Convertible Note“ sage ich regelmäßig: Erst Lagebild, dann Unterschrift. Die meisten Schäden entstehen umgekehrt. Ich habe das bei Handwerk-GmbHs und bei Produktion-GmbHs gesehen – die Rechtslage war gleich, der Zeitdruck nicht.

Zuerst klären wir BWA, offene Posten und wer eigentlich entscheiden darf. Ohne diese drei Punkte bleibt jede Antwort Schätzerei. Parallel schauen wir, ob Insolvenz anmelden fristgerecht Thema wird – nicht als Drohung, sondern als Planungshorizont.

Wenn Sie das für Ihre GmbH einordnen wollen: Termin buchen oder 040 468 980 63. Ich melde mich zeitnah – ohne Verkaufsdruck.

Das passt dazu

Praxisfall: Überschuldung – Chemie-Zulieferung, 380… · Überschuldung: Erwerberprüfung ohne Firmenbestatter… · Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Bremen?

Ich lese mir Ihre Lage durch und sage Ihnen offen, was Sinn macht und was nicht.

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