Branche: Pflege (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 17 · Umsatz: ca. 1.334.000 € · Verbindlichkeiten: 580.000 €
Was uns zuerst aufgefallen ist
Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.
Die Pflege-GmbH hatte 17 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.334.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 201.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu das Thema.
Was in 15 Wochen passierte
Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 71 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 203.000 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
Stand am Ende
Nach 15 Wochen lag ein handfester Pfad zu Zahlungsunfähigkeit vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Fehler, die Zeit kosten
Typische Umwege: Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll.
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.