Branche: IT-Dienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 61 · Umsatz: ca. 823.500 € · Verbindlichkeiten: 305.000 €
Kernproblem
Ein stiller Gesellschafter drohte mit Rücktritt vom Darlehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen gehandelt wird. Ein Erwerber aus dem Netzwerk war im Gespräch, aber ohne Zahlenbasis – typischer Auslöser für meinen Einstieg.
61 Köpfe, 823.500 € Umsatz, 305.000 € Verbindlichkeiten – die IT-Dienstleistung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Plan, Debitoren bei 155.000 € über 90 Tage.
23 Wochen im Überblick
In den ersten Tagen ging es nur um Klarheit: Was ist fällig, was ist verhandelbar, was ist Illusion. Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: 13-Wochen-Plan und Matrix – 79 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 118.950 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
Ausgang
Am Ende: Zahlungsunfähigkeit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Was ich anders machen würde
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
- Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind
- Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.