Unternehmensbewertung: Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird. Kontext: banklinie gekappt – was jetzt.
Aus der Praxis
Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei bewertung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Bei banklinie gekappt – was jetzt entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Unternehmensbewertung
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften. Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei. SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen. Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke.
Was ich nicht tun würde
Drei Fehler bei Banklinie gekappt – was jetzt: Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt. Weiterzahlen ohne Prioritätenliste.
Schreiben Sie mir oder rufen Sie an – lieber eine klare Aussage als wochenlanges Rätselraten.