Unternehmenskrise: Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Kontext: steuerschulden und verkauf.
Was ich in der Beratung sehe
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei krise geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei steuerschulden und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Unternehmenskrise – worauf es ankommt
Unternehmenskrise scheitert selten am Markt. Es scheitert an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Reihenfolge, die ich einhalte
Zuerst susa und bankabstimmung in den ersten sieben tagen. Dann gläubigeranschreiben nach priorität, nicht nach lautstärke. Den Rest packe ich in ein einseitiges Protokoll für die Gesellschafter.
Klassische Fehltritte
Drei Fehler bei Steuerschulden und Verkauf: Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt. Weiterzahlen ohne Prioritätenliste.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.