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Geldwäsche-Verdachtsmeldung – Lösung | Markus Bertan

Geldwäsche-Verdachtsmeldung – Ausführliche Einschätzung, aus der Beratungspraxis zu Asset Deal.

Ausgangspunkt

Geldwäsche-Verdachtsmeldung – Das ist kein theoretischer Fall. In den letzten Jahren habe ich ähnliche Lagen mit unterschiedlichen Enden begleitet. Gerade bei „Geldwäsche-Verdachtsmeldung“ sehe ich häufig, dass der GF eigentlich schon eine Entscheidung kennt – aber die Gesellschafter nicht.

Meine Einschätzung

Bei asset deal geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Nächste Schritte

Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich. Danach: Dann baue ich mit dem GF einen Liquiditätsplan, den auch der Steuerberater nicht wegwischt..

Parallel klären wir, ob Deal, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Was schiefgehen kann

Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.

Was Sie vermeiden sollten

Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.

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Ich schaue mir Ihren Fall persönlich an – ohne Callcenter, ohne Verkaufsdruck.

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