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Kapitalrückzahlung verboten – Lösung | Markus Bertan

Kapitalrückzahlung verboten – Ausführliche Einschätzung, aus der Beratungspraxis zu Unternehmenskrise. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine…

Die Ausgangslage

Kapitalrückzahlung verboten – Das ist kein theoretischer Fall. In den letzten Jahren habe ich ähnliche Lagen mit unterschiedlichen Enden begleitet. Wenn Mandanten mit „Kapitalrückzahlung verboten“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein Wochenplan, den auch die Bank liest.

Meine Einschätzung

Bei krise geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Was ich konkret tun würde

Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben. Danach: Dann baue ich mit dem GF einen Liquiditätsplan, den auch der Steuerberater nicht wegwischt. Danach: Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich..

Parallel klären wir, ob Unternehmenskrise, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Wo es hakt

Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.

Davon rate ich ab

Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.

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Wenn Sie wissen wollen, ob das bei Ihrer GmbH so aussieht: kurz anrufen oder Termin buchen.

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