Die Ausgangslage
Kapitalrückzahlung verboten – Das ist kein theoretischer Fall. In den letzten Jahren habe ich ähnliche Lagen mit unterschiedlichen Enden begleitet. Wenn Mandanten mit „Kapitalrückzahlung verboten“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein Wochenplan, den auch die Bank liest.
Meine Einschätzung
Bei krise geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.
Was ich konkret tun würde
Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben. Danach: Dann baue ich mit dem GF einen Liquiditätsplan, den auch der Steuerberater nicht wegwischt. Danach: Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich..
Parallel klären wir, ob Unternehmenskrise, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.
Wo es hakt
Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.
Davon rate ich ab
Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.