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Markus Bertan

§ 43 GmbHG – Lösung | Markus Bertan

Erfahrung aus der Mandatspraxis – § 43 GmbHG, Thema GmbH verkaufen. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Die Ausgangslage

§ 43 GmbHG – Wer so fragt, hat oft schon mit dem Steuerberater gesprochen und wartet auf jemanden, der die nächsten Schritte sortiert. Wenn Mandanten mit „§ 43 GmbHG“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein 13-Wochen-Liquiditätsplan, den auch die Bank liest.

So sehe ich das

Ich habe Verkäufe gesehen, die am Notar scheiterten – nicht am Preis, sondern an offenen SV-Nachweisen. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Was ich konkret tun würde

Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung.. Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben.. Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt.. Wenn ein Erwerber im Raum steht, prüfen wir zuerst die Substanz, nicht die Eile..

Parallel klären wir, ob verkaufen, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Wo es hakt

Zu lange warten und zu früh unterschreiben – beides teuer. Wer Haftung eindämmen will, dokumentiert jeden Schritt.

Davon rate ich ab

Warten auf den Wunder-Erwerber. Parallel keine Zahlen aufbauen. Das Kombination kostet Monate.

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Wer die Zahlen schickt, bekommt von mir eine erste Richtung – meist am nächsten Werktag.

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Markus Bertan berät wirtschaftlich. Für Rechtsverbindlichkeit arbeiten wir mit Kanzleien zusammen – bewusst getrennt.