Die Ausgangslage
Ergebnisabführung – Diese Formulierung lese ich fast wöchentlich in E-Mails – oft Freitagnachmittag, wenn die Woche keine Lösung gebracht hat. Wenn Mandanten mit „Ergebnisabführung“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein Wochenplan, den auch die Bank liest.
Meine Einschätzung
Wer verschweigt Steuerschulden im Datenraum, riskiert später § 15b-Themen und Schadensersatz. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.
Was ich konkret tun würde
- Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich.
- Wenn ein Erwerber im Raum steht, prüfen wir zuerst die Substanz, nicht die Eile.
- Zuerst stoppe ich das intuitive Weiterzahlen und schreibe auf, wer wann warum Geld bekommen hat.
- Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung.
Parallel klären wir, ob das Thema, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.
Wo es hakt
Der gefährlichste Moment ist „noch schnell eine Zahlung“. Danach wird es für den GF persönlich.
Davon rate ich ab
Zu lange warten, bis die Bank kündigt. Zu früh unterschreiben, weil ein „Interessent“ droht abzuspringen. Beides habe ich nachbearbeitet.