Ausgangspunkt
Erwerber wirkt unseriös – Das ist kein theoretischer Fall. In den letzten Jahren habe ich ähnliche Lagen mit unterschiedlichen Enden begleitet. Gerade bei „Erwerber wirkt unseriös“ sehe ich häufig, dass der GF eigentlich schon eine Entscheidung kennt – aber die Gesellschafter nicht.
Meine Einschätzung
Bei abwicklung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.
Nächste Schritte
Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich. Danach: Wenn ein Erwerber im Raum steht, prüfen wir zuerst die Substanz, nicht die Eile. Danach: Zuerst stoppe ich das intuitive Weiterzahlen und schreibe auf, wer wann warum Geld bekommen hat. Danach: Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung..
Parallel klären wir, ob Unternehmensabwicklung, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.
Was schiefgehen kann
Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.
Was Sie vermeiden sollten
Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.