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Markus Bertan

Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Hamburg? | Markus Bertan

Geschäftsführer zurücktreten: Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Hamburg (Konkrete Einordnung für Geschäftsführer). Keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Hamburg?

Meine Antwort

Bei „Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Hamburg“ entscheidet selten das Gesetz allein – sondern ob der GF Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert. Das klingt simpel, scheitert aber oft an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“.

In einem vergleichbaren Mandat (7 Wochen Begleitung, 780.000 € Verbindlichkeiten) haben wir zuerst die Gläubiger priorisiert und erst danach über zurücktreten gesprochen. Rechtlich begleitet das eine Kanzlei – ich liefere die betriebswirtschaftliche Reihenfolge.

Schicken Sie mir ein Lagebild oder buchen Sie einen Termin. Dann sage ich Ihnen offen, ob Verkauf, Sanierung oder ein anderer Pfad bei Ihnen passt.

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