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Was tun bei: Bieterverfahren? | Markus Bertan

Was tun bei: Bieterverfahren. Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – Insolvenz vermeiden. Keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Was tun bei: Bieterverfahren?

Meine Antwort

Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. „Was tun bei: Bieterverfahren“ klingt nach Ja-Nein. In der Praxis ist es eine Reihenfolge-Frage: Zahlen, Fristen, Protokolle.

Der GF hatte 180.000 € Verbindlichkeiten auf dem Tisch – nicht dramatisch formuliert, aber ohne Plan nicht beherrschbar. Genau da setze ich an: Lagebild, Prioritäten, dann Entscheidung.

Vertiefung: Insolvenz vermeiden.

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