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Was tun bei: Abteilung II belastet? | Markus Bertan

Was tun bei: Abteilung II belastet. Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – GmbH mit Schulden verkaufen. Keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Was tun bei: Abteilung II belastet?

Meine Antwort

Bei „Was tun bei: Abteilung II belastet“ entscheidet selten das Gesetz allein – sondern ob der GF Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert.

In einem Logistik-Fall mit ähnlicher Frage haben wir 17 Wochen gebraucht, bis alle Beteiligten dieselbe Zahl sahen. Das war der Wendepunkt – nicht der Notartermin.

Ob das bei Ihnen so ist, klären wir im Erstgespräch. Insolvenzpflicht prüfen wir parallel, falls nötig.

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