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FAQ: Gesellschafter aussteigen – Due Diligence | Markus Bertan

Due Diligence. Praxis statt Theorie – Gesellschafter aussteigen. Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Due Diligence – darüber spreche ich oft mit GFs, die eigentlich schon eine Entscheidung treffen wollten.

Ich antworte betriebswirtschaftlich – nicht als Anwalt. Wer Rechtsverbindlichkeit braucht, gehört in die Kanzlei.

FAQ

GF-Frage zu Due Diligence – was tun?

Aus Erfahrung: bWA, Bank und Gläubigerliste auf einen Stand – dann erst Gesellschafter aussteigen, Sanierung oder Antrag vergleichen.

Haftet der Gesellschafter bei Gesellschafter aussteigen?

GFs fragen das oft zu spät. Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen. Persönlich wird es beim GF, wenn Fristen und Protokolle fehlen.

Zeitrahmen – realistisch?

Ich nenne keinen Standard. Nach dem Lagebild sage ich Ihnen einen realistischen Horizont. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Honorar – wie läuft das?

Erstberatung kostenlos. Danach transparentes Mandat – ohne Druck am Telefon.

Brauche ich parallel einen Anwalt?

Ich würde so starten: ja – ich ohne Kanzlei wäre unvollständig. Sie bekommen beides, aber mit klaren Rollen.

Wie diskret arbeiten Sie?

Was Sie mir schicken, bleibt im Mandat. Punkt. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Mehr auf der Leitseite: Gesellschafter aussteigen.

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Lieber ein klares Nein als monatelanges Hoffen. Deshalb antworte ich zeitnah.

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