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FAQ: Unternehmensnachfolge – Notar und Vertrag | Markus Bertan

Unternehmensnachfolge: Notar und Vertrag (Konkrete Einordnung für Geschäftsführer). Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Zu Notar und Vertrag kommen viele Fragen, wenn die BWA noch „okay“ wirkt, die Wochenliquidität aber nicht.

Juristische Bewertung machen Kanzleien. Ich sortiere Zahlen, Fristen und Optionen.

Fragen und Antworten

Wie gehen Sie bei Notar und Vertrag vor?

Ich starte mit einem Lagebild in zehn Werktagen. Danach reden wir über Unternehmensnachfolge – oder über Alternativen. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Haftet der Gesellschafter bei Unternehmensnachfolge?

Grundsätzlich haftet die GmbH. Privat wird es bei Bürgschaft, Kapitalrückzahlung oder Durchgriff teuer – beim GF § 15a/15b und § 43 GmbHG.

Zeitrahmen – realistisch?

Ich würde so starten: manchmal reichen zehn Tage für Klarheit. Manchmal braucht ein Verkauf drei Monate – wenn die Zahlen stimmen.

Honorar – wie läuft das?

Kostenlos einordnen, dann entscheiden. So arbeite ich. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Brauche ich parallel einen Anwalt?

Aus Erfahrung: ich strukturiere wirtschaftlich, Kanzleien bewerten Rechtsfolgen – bewusst getrennt.

Wie diskret arbeiten Sie?

GFs fragen das oft zu spät. Diskretion ist Standard. Ich nenne keine Firmennamen nach außen.

Mehr auf der Leitseite: Unternehmensnachfolge.

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Ich lese mir Ihre Lage durch und sage Ihnen offen, was Sinn macht und was nicht.

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Markus Bertan berät wirtschaftlich. Für Rechtsverbindlichkeit arbeiten wir mit Kanzleien zusammen – bewusst getrennt.