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FAQ: Gesellschafterstreit – Mitarbeiteransprüche | Markus Bertan

Mitarbeiteransprüche – Was ich in ähnlichen Fällen sehe, aus der Beratungspraxis zu Gesellschafterstreit.

Wer Gesellschafterstreit plant, fragt mitarbeiteransprüche meist zu spät – oder zu unpunktlich.

Juristische Bewertung machen Kanzleien. Ich sortiere Zahlen, Fristen und Optionen.

Häufige Fragen

Mitarbeiteransprüche: Was prüfen Sie zuerst?

Ich starte mit einem Lagebild in zehn Werktagen. Danach reden wir über Gesellschafterstreit – oder über Alternativen. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Private Haftung und Gesellschafterstreit – wie ist das?

Aus Erfahrung: grundsätzlich haftet die GmbH. Privat wird es bei Bürgschaft, Kapitalrückzahlung oder Durchgriff teuer – beim GF § 15a/15b und § 43 GmbHG.

Wie viel Zeit braucht so etwas?

GFs fragen das oft zu spät. Manchmal reichen zehn Tage für Klarheit. Manchmal braucht ein Verkauf drei Monate – wenn die Zahlen stimmen.

Was kostet Sie das?

Kostenlos einordnen, dann entscheiden. So arbeite ich. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Arbeiten Sie mit Anwälten?

Ich strukturiere wirtschaftlich, Kanzleien bewerten Rechtsfolgen – bewusst getrennt.

Bleibt das vertraulich?

Ich würde so starten: diskretion ist Standard. Ich nenne keine Firmennamen nach außen.

Mehr auf der Leitseite: Gesellschafterstreit.

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