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FAQ: Geschäftsführer zurücktreten – Mitarbeiteransprüche | Markus Bertan

Mitarbeiteransprüche. Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – Geschäftsführer zurücktreten. Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Zu Mitarbeiteransprüche kommen viele Fragen, wenn die BWA noch „okay“ wirkt, die Wochenliquidität aber nicht.

Ich antworte betriebswirtschaftlich – nicht als Anwalt. Wer Rechtsverbindlichkeit braucht, gehört in die Kanzlei.

Fragen und Antworten

GF-Frage zu Mitarbeiteransprüche – was tun?

Aus Erfahrung: bWA, Bank und Gläubigerliste auf einen Stand – dann erst Geschäftsführer zurücktreten, Sanierung oder Antrag vergleichen.

Haftet der Gesellschafter bei Geschäftsführer zurücktreten?

GFs fragen das oft zu spät. Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen. Persönlich wird es beim GF, wenn Fristen und Protokolle fehlen.

Zeitrahmen – realistisch?

Ich nenne keinen Standard. Nach dem Lagebild sage ich Ihnen einen realistischen Horizont. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Honorar – wie läuft das?

Erstberatung kostenlos. Danach transparentes Mandat – ohne Druck am Telefon.

Brauche ich parallel einen Anwalt?

Ich würde so starten: ja – ich ohne Kanzlei wäre unvollständig. Sie bekommen beides, aber mit klaren Rollen.

Wie diskret arbeiten Sie?

Was Sie mir schicken, bleibt im Mandat. Punkt. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Mehr auf der Leitseite: Geschäftsführer zurücktreten.

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Ich lese mir Ihre Lage durch und sage Ihnen offen, was Sinn macht und was nicht.

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