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Markus Bertan

FAQ: StaRUG-Sanierung – Mitarbeiteransprüche | Markus Bertan

Aus Mandaten der letzten Jahre – Mitarbeiteransprüche, Thema StaRUG-Sanierung. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

„Mitarbeiteransprüche" steht in E-Mails, die Freitag um 17 Uhr eintreffen. Kenn ich.

Ich antworte betriebswirtschaftlich – nicht als Anwalt. Wer Rechtsverbindlichkeit braucht, gehört in die Kanzlei.

Was GFs fragen

Mitarbeiteransprüche – wo fange ich an?

BWA, Bank und Gläubigerliste auf einen Stand – dann erst StaRUG-Sanierung, Sanierung oder Antrag vergleichen.

Wann wird es für den GF persönlich teuer?

Ich würde so starten: die GmbH haftet mit ihrem Vermögen. Persönlich wird es beim GF, wenn Fristen und Protokolle fehlen.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Ich nenne keinen Standard. Nach dem Lagebild sage ich Ihnen einen realistischen Horizont. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Aus Erfahrung: erstberatung kostenlos. Danach transparentes Mandat – ohne Druck am Telefon.

Wer macht die Rechtsseite?

GFs fragen das oft zu spät. Ja – ich ohne Kanzlei wäre unvollständig. Sie bekommen beides, aber mit klaren Rollen.

Wie gehen Sie mit Diskretion um?

Was Sie mir schicken, bleibt im Mandat. Punkt. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Mehr auf der Leitseite: StaRUG-Sanierung.

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Wenn Sie wissen wollen, ob das bei Ihrer GmbH so aussieht: kurz anrufen oder Termin buchen.

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