Branche: Maritime Wirtschaft (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 10 · Umsatz: ca. 3.003.000 € · Verbindlichkeiten: 1.155.000 €
Einstieg in den Fall
Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“. Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln.
10 Köpfe, 3.003.000 € Umsatz, 1.155.000 € Verbindlichkeiten – die Maritime Wirtschaft-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein kurzfristiger Zahlungsplan, Debitoren bei 164.000 € über 90 Tage.
Verlauf über 14 Wochen
Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen kurzfristiger Zahlungsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 415.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Wo wir landeten
Am Ende: Zahlungsunfähigkeit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
- Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
- Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft
Haftung im Blick
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.