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Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit Praxisfall Maritime Wirtschaft | Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit: Praxisfall Maritime Wirtschaft: 1.155.000 € Verbindlichkeiten, 14 Wochen (Ausführliche Einschätzung).

Branche: Maritime Wirtschaft (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 10 · Umsatz: ca. 3.003.000 € · Verbindlichkeiten: 1.155.000 €

Einstieg in den Fall

Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“. Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln.

10 Köpfe, 3.003.000 € Umsatz, 1.155.000 € Verbindlichkeiten – die Maritime Wirtschaft-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein kurzfristiger Zahlungsplan, Debitoren bei 164.000 € über 90 Tage.

Verlauf über 14 Wochen

Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen kurzfristiger Zahlungsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 415.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.

Wo wir landeten

Am Ende: Zahlungsunfähigkeit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
  • Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
  • Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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