Branche: Handwerk (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 63 · Umsatz: ca. 2.117.000 € · Verbindlichkeiten: 730.000 €
Der Auslöser
Der GF schilderte die Lage nüchtern – der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Negative Wochenliquidität ab Monat 2 im Wochenplan. 157.000 € Forderungen, die in 90 Tagen nicht reinkommen. Zahlungen nach Priorität „Bauchgefühl“ statt Protokoll. Kein dokumentierter Beschluss zum weiteren Vorgehen.
Der Ablauf – 7 Wochen
Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Wochenplan und Matrix – 69 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 240.900 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.
Was am Ende stand
7 Wochen später hatte der GF eine Entscheidungsvorlage, die auch die Gesellschafter unterschreiben konnten. Überschuldung war realistisch – weil die Zahlen stimmten.
Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen
Was ich anders machen würde: Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung.
Haftung – kurz eingeordnet
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.