Branche: IT-Dienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 39 · Umsatz: ca. 1.637.500 € · Verbindlichkeiten: 655.000 €
So begann der Fall
Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung. Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch.
39 Köpfe, 1.637.500 € Umsatz, 655.000 € Verbindlichkeiten – die IT-Dienstleistung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Liquiditätsplan, Debitoren bei 143.000 € über 90 Tage.
Chronologie (11 Wochen)
Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: 13-Wochen-Liquiditätsplan und Matrix – 73 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 216.150 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Bei starug geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Ergebnis
Am Ende: StaRUG-Sanierung als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
- Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
- Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
Haftung – kurz eingeordnet
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.