Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 24 · Umsatz: ca. 1.890.000 € · Verbindlichkeiten: 630.000 €
So begann der Fall
Die Hausbank hatte die Linie gekürzt; der GF wusste es seit zehn Tagen, die Gesellschafter erst seit gestern. Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung.
Die Gastronomie-GmbH hatte 24 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.890.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 168.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu StaRUG-Sanierung.
Chronologie (18 Wochen)
Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Bei starug geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Liquiditätsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 74 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 214.200 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.
Ergebnis
Nach 18 Wochen lag ein handfester Pfad zu StaRUG-Sanierung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten
Typische Umwege: Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger.
Was GF und Gesellschafter riskieren
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.