Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 46 · Umsatz: ca. 726.000 € · Verbindlichkeiten: 330.000 €
Kernproblem
Ein stiller Gesellschafter drohte mit Rücktritt vom Darlehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen gehandelt wird. Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag – der Geschäftsführer klang müde, nicht panisch.
46 Köpfe, 726.000 € Umsatz, 330.000 € Verbindlichkeiten – die Gastronomie-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Plan, Debitoren bei 200.000 € über 90 Tage.
14 Wochen im Überblick
In den ersten Tagen ging es nur um Klarheit: Was ist fällig, was ist verhandelbar, was ist Illusion. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Plan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 105.600 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Bei share deal geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Ausgang
Am Ende: Share Deal als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Was ich anders machen würde
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
- Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
- Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind
Haftung im Blick
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.