Branche: Elektrotechnik (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 55 · Umsatz: ca. 1.953.000 € · Verbindlichkeiten: 630.000 €
Einstieg in den Fall
Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“. Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch.
55 Köpfe, 1.953.000 € Umsatz, 630.000 € Verbindlichkeiten – die Elektrotechnik-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein kurzfristiger Zahlungsplan, Debitoren bei 149.000 € über 90 Tage.
Verlauf über 17 Wochen
Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: kurzfristiger Zahlungsplan und Matrix – 73 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 207.900 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Bei share deal geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Wo wir landeten
Am Ende: Share Deal als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
- Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
- Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
Haftung – kurz eingeordnet
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.