Branche: Logistik (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 7 · Umsatz: ca. 1.736.500 € · Verbindlichkeiten: 755.000 €
Was uns zuerst aufgefallen ist
Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.
Die Logistik-GmbH hatte 7 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.736.500 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 171.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Unternehmensnachfolge.
Was in 21 Wochen passierte
Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Bei nachfolge geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 77 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 249.150 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.
Stand am Ende
Nach 21 Wochen lag ein handfester Pfad zu Unternehmensnachfolge vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Fehler, die Zeit kosten
Typische Umwege: Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung.
Haftung – kurz eingeordnet
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.