Branche: Immobiliendienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 48 · Umsatz: ca. 1.692.000 € · Verbindlichkeiten: 705.000 €
Der Auslöser
Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Die Hausbank hatte die Linie gekürzt; der GF wusste es seit zehn Tagen, die Gesellschafter erst seit gestern.
48 Köpfe, 1.692.000 € Umsatz, 705.000 € Verbindlichkeiten – die Immobiliendienstleistung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Wochenplan, Debitoren bei 182.000 € über 90 Tage.
Der Ablauf – 14 Wochen
Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen Wochenplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 70 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 239.700 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Bei nachfolge geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Was am Ende stand
Am Ende: Unternehmensnachfolge als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
- Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
Was GF und Gesellschafter riskieren
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.