Branche: Immobiliendienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 73 · Umsatz: ca. 1.247.000 € · Verbindlichkeiten: 430.000 €
Der Auslöser
Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird. Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens.
Die Immobiliendienstleistung-GmbH hatte 73 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.247.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 147.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu das Thema.
Der Ablauf – 15 Wochen
Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Ich habe Verkäufe gesehen, die am Notar scheiterten – nicht am Preis, sondern an offenen SV-Nachweisen.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Wochenplan und Matrix – 71 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 150.500 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Beim Anteilsverkauf zählt nicht der LOI, sondern ob der Erwerber die Verbindlichkeiten wirklich tragen kann.
Was am Ende stand
Nach 15 Wochen lag ein handfester Pfad zu GmbH verkaufen vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen
Typische Umwege: Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll.
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.