Branche: Beratung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 57 · Umsatz: ca. 471.500 € · Verbindlichkeiten: 205.000 €
Was uns zuerst aufgefallen ist
Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.
Die Beratung-GmbH hatte 57 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 471.500 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 201.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu GmbH verkaufen.
Was in 15 Wochen passierte
Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Ich habe Verkäufe gesehen, die am Notar scheiterten – nicht am Preis, sondern an offenen SV-Nachweisen.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 71 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 71.750 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Beim Anteilsverkauf zählt nicht der LOI, sondern ob der Erwerber die Verbindlichkeiten wirklich tragen kann.
Stand am Ende
Nach 15 Wochen lag ein handfester Pfad zu GmbH verkaufen vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Fehler, die Zeit kosten
Typische Umwege: Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll.
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.