Mandantenvertraulichkeit · strukturierte Dokumentation · deutschlandweite Mandate 040 46898063 | info@markusbertan.de

Markus Bertan

Geschäftsführer zurücktreten Praxisfall Handel | Markus Bertan

Praxisfall Handel: 880.000 € Verbindlichkeiten, 18 Wochen. Für GFs und Gesellschafter – Geschäftsführer zurücktreten.

Branche: Handel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 62 · Umsatz: ca. 2.464.000 € · Verbindlichkeiten: 880.000 €

Was uns zuerst aufgefallen ist

Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag – der Geschäftsführer klang müde, nicht panisch. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.

Die Handel-GmbH hatte 62 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 2.464.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 186.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu zurücktreten.

Was in 18 Wochen passierte

Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Bei gf ruecktritt geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen Liquiditätsforecast in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 68 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 281.600 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

Stand am Ende

Nach 18 Wochen lag ein handfester Pfad zu Geschäftsführer zurücktreten vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Fehler, die Zeit kosten

Typische Umwege: Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung. Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind.

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

Passende Inhalte zum Thema

Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Stuttg… · Geschäftsführer zurücktreten: Gesellschafterstreit … · Praxisfall: Geschäftsführer zurücktreten – Maritime…

Ich schaue mir Ihren Fall persönlich an – ohne Callcenter, ohne Verkaufsdruck.

Termin vereinbaren Kontaktformular 040 468 980 63

Keine Rechtsberatung in diesem Sinne – Struktur, Zahlen, Reihenfolge. Juristisch begleiten Partnerkanzleien.