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Markus Bertan

Gesellschafter aussteigen Praxisfall Gastronomie | Markus Bertan

Praxisfall Gastronomie: 505.000 € Verbindlichkeiten, 18 Wochen. Aus Mandaten der letzten Jahre – Gesellschafter aussteigen.

Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 74 · Umsatz: ca. 1.515.000 € · Verbindlichkeiten: 505.000 €

So begann der Fall

Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln. Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung.

Die Gastronomie-GmbH hatte 74 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.515.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 168.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu die Entscheidung.

Chronologie (18 Wochen)

Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Bei gesellschafter aussteigen geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Liquiditätsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 68 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 181.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

Ergebnis

Nach 18 Wochen lag ein handfester Pfad zu Gesellschafter aussteigen vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten

Typische Umwege: Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence. Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft.

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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Keine Rechtsberatung in diesem Sinne – Struktur, Zahlen, Reihenfolge. Juristisch begleiten Partnerkanzleien.