Branche: Lebensmittel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 47 · Umsatz: ca. 2.944.000 € · Verbindlichkeiten: 1.280.000 €
Was uns zuerst aufgefallen ist
Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte. Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch.
47 Köpfe, 2.944.000 € Umsatz, 1.280.000 € Verbindlichkeiten – die Lebensmittel-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Liquiditätsforecast, Debitoren bei 161.000 € über 90 Tage.
Was in 11 Wochen passierte
Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 73 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 422.400 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Bei abwicklung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Stand am Ende
Am Ende: Unternehmensabwicklung als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Fehler, die Zeit kosten
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
- Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
- Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
Haftung – kurz eingeordnet
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.