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Markus Bertan

Unternehmensabwicklung Praxisfall Immobiliendienstleistung | Markus Bertan

Praxisfall Immobiliendienstleistung: 1.330.000 € Verbindlichkeiten, 22 Wochen | Unternehmensabwicklung | Markus Bertan

Branche: Immobiliendienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 74 · Umsatz: ca. 3.990.000 € · Verbindlichkeiten: 1.330.000 €

So begann der Fall

Der GF schilderte die Lage nüchtern – zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung. Negative Wochenliquidität ab Monat 2 im 13-Wochen-Liquiditätsplan. 208.000 € Forderungen, die in 90 Tagen nicht reinkommen. Zahlungen nach Priorität „Bauchgefühl“ statt Protokoll. Kein dokumentierter Beschluss zum weiteren Vorgehen.

Chronologie (22 Wochen)

Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Liquiditätsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 72 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 478.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Ergebnis

22 Wochen später hatte der GF eine Entscheidungsvorlage, die auch die Gesellschafter unterschreiben konnten. Unternehmensabwicklung war realistisch – weil die Zahlen stimmten.

Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten

Was ich anders machen würde: Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence. Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft.

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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